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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

 

 

 

Knowledges-Transfer Softwarehaus GmbH,

D-36381 Schlüchtern

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 04/2002

 

 

I.                  Allgemeines

 

1.       Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für die Erbringung sämtlicher Lieferungen und Leistungen durch Knowledges-Transfer Softwarehaus GmbH, D-36381 Schlüchtern (nachfolgend: „K-T“) gegenüber dem Kunden auf dem Gebiet der Informationsverarbeitung, insbesondere für die Veräußerung oder Erstellung von Computerprogrammen einschließlich Dokumentation (nachfolgend: „Software“), für IT-Dienstleistungen und für die Zurverfügungstellung von Daten aus Datenbanken. Soweit diese AGB nichts anderes bestimmen, gelten für alle Verträge die gesetzlichen Bestimmungen.

 

Software-Lieferungen unterliegen überdies der mit dem Kaufvertrag zwingend verbundenen separaten Lizenzvereinbarung über die Nutzung von Software. Diese Lizenzvereinbarung liegt  regelmäßig der von uns gelieferten Software bei. Soweit diese AGB nichts anderes bestimmen, gelten für alle Verträge die gesetzlichen Bestimmungen.

 

2.                  Die Entgegennahme einer von K-T bewirkten Leistung durch den Kunden genügt für die Geltung dieser AGB, wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrags als Privatperson oder in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (nachfolgend: „Kunde“).

 

3.                  Abweichende Bedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn K-T nicht ausdrücklich widerspricht.

 

4.                  Mündliche Nebenabreden oder Vertragsänderungen müssen von K-T schriftlich bestätigt werden, um wirksam zu sein. Das gilt auch für eine Änderung dieser Bestimmung.

 

 

II.              Angebote, Vertragsabschluss

 

1.                  Alle von K-T genannten Preise sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten uns Irrtümer bei der Erstellung der Preislisten und Internet-Angebotsseiten vor.

 

2.                  Angebote von K-T sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von K-T zustande.

 

3.                  Alle Angaben, Darstellungen und Beschreibungen unserer Software oder anderer Dienstleistungen auf unseren Internetseiten, in Prospekten, Anzeigen, Beschreibungen usw., auch bezüglich der Preise, sind unverbindlich und keine Eigenschaftszusicherungen.

 

4.                  Gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung über ein bestehendes Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht

 

Gemäß § 312 d BGB in Verbindung mit § 355 BGB hat der Käufer die Möglichkeit, jeden Vertragsabschluss im Fernabsatz innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache gegenüber K-T zu erklären. Zur Wirksamkeit des Widerrufs genügt die rechtzeitige Absendung.

 

5.                  Einschränkungen zum Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht:

 

Gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB gilt dies nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

 

Gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 2 BGB gilt dies ebenfalls nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

 

Aus diesen Gründen erkennen wir eine Rücknahme von per E-Mail übermittelter Software nicht an.

 

 

III.          Lieferung und Abnahme der Ware

 

1.                  Die Software wird dem Kunden in auf einem geeigneten Datenträger übergeben oder durch Datenfernübertragung übermittelt. Zum Lieferumfang gehört neben der Software eine Installationsanweisung und ein Benutzerhandbuch. Eine Installation durch K-T bedarf stets gesonderter Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.

 

2.                  Bei allen Lieferungen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware dem Beförderer übergeben wurde, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Der Kunde hat die Software unmittelbar nach Bereitstellung auf Vollständigkeit, Beschädigung, Aufbau, Funktion, Graphik, Inhalt, und Schreibweise zu überprüfen. Unterbleibt eine Beanstandung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt, auch wenn diese nicht schriftlich bestätigt wurde.

 

3.                  Testversionen sind innerhalb von einer Woche zu prüfen. Werden in dieser Zeit keine Beanstandungen erhoben oder erfolgt keine Kontaktaufnahme des Kunden in dieser Zeit mit uns, gilt die Abnahme als erfolgt, auch wenn diese nicht schriftlich bestätigt wurde. Es erfolgt die Auslieferung der Testversion als Vollversion, und die Restzahlung wird innerhalb 14 Tagen fällig.

 

4.                  Der Versand von Warenleistungen erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Kunden ab Werk. Wenn Liefer- und Bestelleranschrift nicht identisch sind, wird von uns in der Regel der Besteller als Rechungsempfänger angesehen.

 

 

IV.     Preise und Zahlungsbedingungen

 

1.                  Alle von K-T genannten Preise sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten uns Irrtümer bei der Erstellung der Preislisten und Internet-Angebotsseiten vor.

 

2.                  Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Preise für Lieferungen gelten ab Lager K-T. Kosten der Verpackung und Fracht sowie die Kosten der Bereitstellung und Übermittlung der Daten trägt der Kunde.

 

3.                  Das vertraglich vereinbarte Entgelt ist zum in der Rechnung genannten Datum ohne Abzug (rein netto Kasse) zur Zahlung fällig. Unsere Software-Lieferungen sind nicht skontierbar.

 

4.                  Nach vollständigem Eingang des Rechnungsbetrages erfolgt die endgültige Freischaltung der Software durch eine Freischalt-Nummer. Die Laufzeit der Software ohne Freischalt-Nummer beträgt 21 Tage.

 

5.                  Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen mehr als zwei Wochen in Verzug oder tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

 

6.                  Bei und während des Zahlungsverzugs des Kunden hat dieser die Forderungen von K-T mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen, wenn er Verbraucher nach § 13 BGB ist; ansonsten beträgt der Verzugszins 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz.  Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch K-T ist nicht ausgeschlossen.

 

7.                  Die Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen ist nicht zulässig, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechte von gewerblichen Kunden sind ausgeschlossen.

 

 

V.      Eigentumsvorbehalt

 

1.                  Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung die mit dem Kunden entstandenen und künftig entstehenden Forderungen Eigentum von K-T (Sicherungsgut). Der Kunde ist deshalb nicht berechtigt, das Sicherungsgut zu verpfänden oder an Dritte zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde hat das Sicherungsgut gegen Feuer, Wasser, Vandalismus und Diebstahl auf seine Kosten zu versichern, gelieferte Daten und Programme gegen Zugriff jedweder Art durch Dritte zu schützen und auf Verlangen des Lieferers einen entsprechenden Nachweis über die Sicherung zu erbringen.

 

2.                  K-T ist bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus Softwarelieferungen berechtigt, das dem Kunden bei Lieferung der Software voraus gewährte Nutzungsrecht an der Software wieder zu entziehen.

 

3.                  Nach vollständiger Bezahlung der vorgenannten Forderungen bleibt K-T bei Eintreten eines der im folgenden aufgeführten Umstände berechtigt, dem Kunden das Nutzungsrecht an der Software wieder zu entziehen,

·         wenn K-T bekannt wird, dass der Kunde das ihm eingeräumte Nutzungsrecht an der Software missachtet hat, indem er eigenmächtig Dritten ein kostenpflichtiges oder kostenloses Nutzungsrecht an der Software gewährt hat;

·         wenn K-T bekannt wird, dass der Kunde kopiergeschützte oder serialisierte Software entsichert oder die Serialisierung geändert hat;

·         wenn K-T nachweisen kann, dass der Kunde das Nutzungsrecht oder die Software selbst veräußert hat und selbst weiterhin das Nutzungsrecht an der Software ausübt.

 

 

 

 

VI.     Haftungs- und Folgeschadenregelung

 

1.                  Wir übernehmen keine Haftung und Gewährleistung:

 

·         für Veränderungen, die der Kunde an der Software durchgeführt hat,

·         für den Datenbestand oder Datenverluste. Datensicherung bzw. Backup aller Daten führt der Kunde selbst durch, insbesondere vor Beginn der Softwareinstallation.

·         für Übertragungsfehler über ISDN, Email oder Internet, wenn der Kunde Datenübertragung durchführt,

·         für untypische, nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere wegen des Auftretens von Computerviren; dennoch prüfen wir jede Software,

·         wenn der Vertragsgegenstand durch den Kunden oder durch Dritte unsachgemäß installiert bzw. selbstständig gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen,

·         für die Handhabung und Verwendung der Kalkulationsergebnisse, da diese den persönlichen oder firmenspezifischen Strategien des Kunden obliegt. Die nach der Erstinstallation verfügbaren Daten sind Beispieldaten, die zur Einarbeitung in die Software dienen. Sie haben keine technische und wirtschaftliche Relevanz und können daher nicht für reale Anwendungen und Kalkulationen herangezogen werden;

·         für alle Schäden, Folgeschäden, entgangene Erträge und Gewinne, Betriebs- und Produktionsunterbrechungen, Verlust von Informationen oder irgendeinem anderen Vermögensschaden, die bei Einsatz der Software aus der Verwendung der Anwendungs- und Kalkulationsergebnisse für den Kunden oder für einen Dritten entstehen.

 

 

VII.   Support

 

Support muss schriftlich vereinbart werden.

 

 

VIII.   Urheberrecht, Nutzungsrecht, Sachmängel

 

1.                  Die dem Kunden von K-T überlassene Software sowie die von K-T zur Verfügung gestellten Datenbanken sind urheberrechtlich geschützt.

 

2.                  Die gelieferten Leistungen in Form von Software werden mit einfachem oder mehrfachem Nutzungsrecht von K-T an den Kunden veräußert. Der Kunde erwirbt weder Urheberrecht noch Eigentum an der Software. Näheres hierzu regelt die Lizenzvereinbarung zur Nutzung von Software, die der Kunde spätestens mit Öffnung der Software-Verpackung oder Akzeptanz einer Lieferung per E-Mail  akzeptiert. Diese  Akzeptanz ist bei dem hochflüchtigen Liefergut Software marktüblich und muss, da sich prinzipiell keine Nachweise über das Nicht-Installieren oder De-Installieren von Software erbringen lassen, so durchgeführt werden. Das Akzeptieren oder sogar ausdrückliche Wünschen einer Lieferung per E-Mail ersetzt hierbei prinzipiell die sog. Versiegelung der Software-Verpackung.

 

3.                  Der Kunde darf die Software und die Datenbestände nur insoweit vervielfältigen, als die jeweilige Vervielfältigung für die Erreichung des Nutzungszwecks unerlässlich ist. Nutzungszweck ist die nach dem Kaufvertrag und der damit verbundenen Lizenzvereinbarung vorausgesetzte Nutzung der Software oder der Datenbestände im Rahmen des Geschäftsbetriebs des Kunden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Software und die Datenbestände entsprechend der Lizenzvereinbarung höchstens von der im Vertrag vereinbarten Anzahl von Nutzern genutzt werden.

 

4.                  Der Kunde verpflichtet sich, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software und die Datenbestände durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.

 

5.                  Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Er ist jedoch berechtigt, das erworbene Vervielfältigungsstück der Software insgesamt einschließlich der Softwaredokumentation auf Dauer an Dritte zu veräußern oder zu verschenken, vorausgesetzt, der Dritte erklärt sich schriftlich mit der Geltung dieser Bestimmungen über Nutzungsrechte auch ihm gegenüber einverstanden.

 

Eine teilweise Weiterübertragung von Nutzungsrechten an der Software ist unzulässig. Im Falle der Weitergabe muss der Kunde dem Empfänger sämtliche Softwarekopien einschließlich ggf. vorhandener Sicherungskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Durch die Weitergabe erlischt das Recht des Kunden zur Softwarenutzung. Eine Überlassung der Software einschließlich der Softwaredokumentation an Dritte auf Zeit, beispielsweise durch Miete, Leasing oder Leihe, ist unzulässig. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten für den Kunden überlassene Datenbestände entsprechend.

 

6.                  Liegt ein von K-T zu vertretender Mangel vor, so ist K-T zur Nacherfüllung berechtigt. Zur Nacherfüllung gehört insbesondere die Lieferung einer neuen Version oder eines Updates im Rahmen der Versions- und Updateplanung von K-T. K-T ist verpflichtet, die durch die Nacherfüllung entstehenden Kosten zu tragen.

 

7.                  Schlägt die Nacherfüllung fehl, oder ist K-T zur Nacherfüllung nicht bereit oder in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die K-T zu vertreten hat, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Preises zu verlangen.

 

8.                  Hat der Kunde K-T nach einer ersten Aufforderung ergebnislos eine weitere angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung gesetzt oder schlagen zwei Nacherfüllungsversuche fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

 

9.                  Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden, sind ausgeschlossen.

 

10.              Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

 

11.              Beruht der Mangel auf der Fehlerhaftigkeit einer Lieferung oder Leistung eines Zulieferers und wird dieser nicht als Erfüllungsgehilfe für K-T tätig, sondern reicht K-T lediglich ein Fremd­erzeugnis an einen gewerblichen Kunden durch, so tritt K-T seine Gewährleistungsansprüche gegen den Zulieferer an den Kunden ab und leistet nach den Vorschriften nur Gewähr, wenn der Kunde den Zulieferer zuvor erfolglos gerichtlich auf Gewährleistung in Anspruch genommen hat.

 

12.              Mängelrügen sind mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome schriftlich und, soweit möglich, unter Angabe anzufertigender schriftlicher Aufzeichnungen, Hardkopien oder sonstiger die Mängel veranschaulichender Unterlagen unverzüglich nach Erkennen an K-T zu übermitteln. Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gewerblicher Kunden bleiben unberührt.

 

13.              K-T kann die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Kunde die vereinbarte Vergütung abzüglich eines Teils bezahlt, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht.

 

 

14.              Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit der Abnahme von Leistungen durch den Kunden oder mit dem Eintritt des Abnahmeverzuges. Findet keine Abnahme statt, so beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Lieferung oder Leistung.

 

 

IX.     Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen  Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird.

 

 

X.                Schlussbestimmungen

.

1.                  Erfüllungsort ist der Sitz von K-T. Gerichtsstand ist Schlüchtern.

 

2.                  Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des GISG (Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.04.1980) ist ausgeschlossen.

 

3.                  Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Zeit zu Zeit angepasst werden. Daher gelten stets die aktuellen AGB, auf die der Kunde bei einem Angebot hingewiesen wurde, und auf der Internetseite von K-T veröffentlicht werden.