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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Knowledges-Transfer
Softwarehaus GmbH,
D-36381 Schlüchtern
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 04/2002 I.
Allgemeines
1. Diese Allgemeinen
Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für die
Erbringung sämtlicher Lieferungen und Leistungen durch Knowledges-Transfer
Softwarehaus GmbH, D-36381 Schlüchtern (nachfolgend: „K-T“) gegenüber dem
Kunden auf dem Gebiet der Informationsverarbeitung, insbesondere für die
Veräußerung oder Erstellung von Computerprogrammen einschließlich Dokumentation
(nachfolgend: „Software“), für IT-Dienstleistungen und für die Zurverfügungstellung
von Daten aus Datenbanken. Soweit diese AGB nichts anderes bestimmen, gelten
für alle Verträge die gesetzlichen Bestimmungen. Software-Lieferungen unterliegen überdies der mit dem
Kaufvertrag zwingend verbundenen separaten Lizenzvereinbarung über die
Nutzung von Software. Diese Lizenzvereinbarung liegt regelmäßig der von uns gelieferten
Software bei. Soweit diese AGB nichts anderes bestimmen, gelten für alle
Verträge die gesetzlichen Bestimmungen. 2.
Die
Entgegennahme einer von K-T bewirkten Leistung durch den Kunden genügt für
die Geltung dieser AGB, wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrags als
Privatperson oder in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen
Tätigkeit handelt oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist (nachfolgend: „Kunde“). 3.
Abweichende
Bedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn K-T nicht ausdrücklich
widerspricht. 4.
Mündliche
Nebenabreden oder Vertragsänderungen müssen von K-T schriftlich bestätigt
werden, um wirksam zu sein. Das gilt auch für eine Änderung dieser
Bestimmung. II.
Angebote,
Vertragsabschluss
1.
Alle
von K-T genannten Preise sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten
uns Irrtümer bei der Erstellung der Preislisten und Internet-Angebotsseiten
vor. 2.
Angebote
von K-T sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit
schriftlicher Auftragsbestätigung von K-T zustande. 3.
Alle
Angaben, Darstellungen und Beschreibungen unserer Software oder anderer
Dienstleistungen auf unseren Internetseiten, in Prospekten, Anzeigen,
Beschreibungen usw., auch bezüglich der Preise, sind unverbindlich und keine
Eigenschaftszusicherungen. 4.
Gesetzlich
vorgeschriebene Aufklärung über ein bestehendes Widerrufsrecht bzw.
Rückgaberecht Gemäß § 312 d BGB in Verbindung mit § 355 BGB hat der Käufer die
Möglichkeit, jeden Vertragsabschluss im Fernabsatz innerhalb einer Frist von
2 Wochen zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist
in Textform oder durch Rücksendung der Sache gegenüber K-T zu erklären. Zur
Wirksamkeit des Widerrufs genügt die rechtzeitige Absendung. 5.
Einschränkungen
zum Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht: Gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB gilt dies nicht bei Fernabsatzverträgen
zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die
aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 2 BGB gilt dies ebenfalls nicht bei
Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Software, sofern die gelieferten
Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Aus diesen Gründen erkennen wir eine Rücknahme von per E-Mail
übermittelter Software nicht an. III.
Lieferung
und Abnahme der Ware
1.
Die Software wird
dem Kunden in auf einem geeigneten Datenträger übergeben oder durch
Datenfernübertragung übermittelt. Zum Lieferumfang gehört neben der Software eine
Installationsanweisung und ein Benutzerhandbuch. Eine Installation durch K-T
bedarf stets gesonderter Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten. 2.
Bei
allen Lieferungen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware dem
Beförderer übergeben wurde, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
Der Kunde hat die Software unmittelbar nach Bereitstellung auf Vollständigkeit,
Beschädigung, Aufbau, Funktion, Graphik, Inhalt, und Schreibweise zu
überprüfen. Unterbleibt eine Beanstandung innerhalb einer Frist von zwei
Wochen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt, auch wenn
diese nicht schriftlich bestätigt wurde. 3.
Testversionen
sind innerhalb von einer Woche zu prüfen. Werden in dieser Zeit keine
Beanstandungen erhoben oder erfolgt keine Kontaktaufnahme des Kunden in
dieser Zeit mit uns, gilt die Abnahme als erfolgt, auch wenn diese nicht
schriftlich bestätigt wurde. Es erfolgt die Auslieferung der Testversion als
Vollversion, und die Restzahlung wird innerhalb 14 Tagen fällig. 4.
Der Versand
von Warenleistungen erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Kunden ab
Werk. Wenn Liefer- und Bestelleranschrift nicht identisch sind, wird von uns
in der Regel der Besteller als Rechungsempfänger angesehen. IV. Preise und Zahlungsbedingungen
1.
Alle
von K-T genannten Preise sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten
uns Irrtümer bei der Erstellung der Preislisten und Internet-Angebotsseiten
vor. 2.
Alle Preise
verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Preise für
Lieferungen gelten ab Lager K-T. Kosten der Verpackung und Fracht sowie die
Kosten der Bereitstellung und Übermittlung der Daten trägt der Kunde. 3.
Das vertraglich
vereinbarte Entgelt ist zum in der Rechnung genannten Datum ohne Abzug (rein
netto Kasse) zur Zahlung fällig. Unsere Software-Lieferungen sind nicht
skontierbar. 4.
Nach
vollständigem Eingang des Rechnungsbetrages erfolgt die endgültige
Freischaltung der Software durch eine Freischalt-Nummer. Die Laufzeit der Software
ohne Freischalt-Nummer beträgt 21 Tage. 5.
Ist der
Kunde mit Zahlungsverpflichtungen mehr als zwei Wochen in Verzug oder tritt
eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, so werden
alle bestehenden Forderungen sofort fällig. 6.
Bei und
während des Zahlungsverzugs des Kunden hat dieser die Forderungen von K-T mit
5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen, wenn er Verbraucher nach
§ 13 BGB ist; ansonsten beträgt der Verzugszins 8 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz. Die Geltendmachung
eines weiteren Schadens durch K-T ist nicht ausgeschlossen. 7.
Die
Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen ist nicht zulässig, es sei denn,
die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechte von gewerblichen Kunden
sind ausgeschlossen. V. Eigentumsvorbehalt
1.
Die gelieferten
Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der
Geschäftsverbindung die mit dem Kunden entstandenen und künftig entstehenden
Forderungen Eigentum von K-T (Sicherungsgut). Der Kunde ist deshalb nicht berechtigt,
das Sicherungsgut zu verpfänden oder an Dritte zur Sicherheit zu übereignen.
Der Kunde hat das Sicherungsgut gegen Feuer, Wasser, Vandalismus und
Diebstahl auf seine Kosten zu versichern, gelieferte Daten und Programme
gegen Zugriff jedweder Art durch Dritte zu schützen und auf Verlangen des
Lieferers einen entsprechenden Nachweis über die Sicherung zu erbringen. 2.
K-T ist
bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus Softwarelieferungen berechtigt,
das dem Kunden bei Lieferung der Software voraus gewährte Nutzungsrecht an
der Software wieder zu entziehen. 3.
Nach
vollständiger Bezahlung der vorgenannten Forderungen bleibt K-T bei Eintreten
eines der im folgenden aufgeführten Umstände berechtigt, dem Kunden das
Nutzungsrecht an der Software wieder zu entziehen, ·
wenn
K-T bekannt wird, dass der Kunde das ihm eingeräumte Nutzungsrecht an der
Software missachtet hat, indem er eigenmächtig Dritten ein kostenpflichtiges
oder kostenloses Nutzungsrecht an der Software gewährt hat; ·
wenn
K-T bekannt wird, dass der Kunde kopiergeschützte oder serialisierte Software
entsichert oder die Serialisierung geändert hat; ·
wenn
K-T nachweisen kann, dass der Kunde das Nutzungsrecht oder die Software
selbst veräußert hat und selbst weiterhin das Nutzungsrecht an der Software
ausübt. VI. Haftungs- und Folgeschadenregelung
1.
Wir
übernehmen keine Haftung und Gewährleistung: ·
für
Veränderungen, die der Kunde an der Software durchgeführt hat, ·
für den
Datenbestand oder Datenverluste. Datensicherung bzw. Backup aller Daten führt
der Kunde selbst durch, insbesondere vor Beginn der Softwareinstallation. ·
für
Übertragungsfehler über ISDN, Email oder Internet, wenn der Kunde Datenübertragung
durchführt, ·
für untypische,
nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere wegen des Auftretens von
Computerviren; dennoch prüfen wir jede Software, ·
wenn der
Vertragsgegenstand durch den Kunden oder durch Dritte unsachgemäß installiert
bzw. selbstständig gewartet, repariert, benutzt, verändert oder
Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen
entsprechen, ·
für die Handhabung
und Verwendung der Kalkulationsergebnisse, da diese den persönlichen oder
firmenspezifischen Strategien des Kunden obliegt. Die nach der
Erstinstallation verfügbaren Daten sind Beispieldaten, die zur Einarbeitung
in die Software dienen. Sie haben keine technische und wirtschaftliche Relevanz
und können daher nicht für reale Anwendungen und Kalkulationen herangezogen
werden; ·
für alle Schäden,
Folgeschäden, entgangene Erträge und Gewinne, Betriebs- und
Produktionsunterbrechungen, Verlust von Informationen oder irgendeinem
anderen Vermögensschaden, die bei Einsatz der Software aus der Verwendung der
Anwendungs- und Kalkulationsergebnisse für den Kunden oder für einen Dritten
entstehen. VII. Support
Support muss schriftlich
vereinbart werden. VIII. Urheberrecht,
Nutzungsrecht, Sachmängel 1.
Die dem
Kunden von K-T überlassene Software sowie die von K-T zur Verfügung
gestellten Datenbanken sind urheberrechtlich geschützt. 2.
Die
gelieferten Leistungen in Form von Software werden mit einfachem oder
mehrfachem Nutzungsrecht von K-T an den Kunden veräußert. Der Kunde erwirbt
weder Urheberrecht noch Eigentum an der Software. Näheres hierzu regelt die
Lizenzvereinbarung zur Nutzung von Software, die der Kunde spätestens mit Öffnung
der Software-Verpackung oder Akzeptanz einer Lieferung per E-Mail akzeptiert. Diese Akzeptanz ist bei dem hochflüchtigen
Liefergut Software marktüblich und muss, da sich prinzipiell keine Nachweise
über das Nicht-Installieren oder De-Installieren von Software erbringen
lassen, so durchgeführt werden. Das Akzeptieren oder sogar ausdrückliche
Wünschen einer Lieferung per E-Mail ersetzt hierbei prinzipiell die sog.
Versiegelung der Software-Verpackung. 3.
Der
Kunde darf die Software und die Datenbestände nur insoweit vervielfältigen,
als die jeweilige Vervielfältigung für die Erreichung des Nutzungszwecks unerlässlich
ist. Nutzungszweck ist die nach dem Kaufvertrag und der damit verbundenen
Lizenzvereinbarung vorausgesetzte Nutzung der Software oder der Datenbestände
im Rahmen des Geschäftsbetriebs des Kunden. Der Kunde hat sicherzustellen,
dass die Software und die Datenbestände entsprechend der Lizenzvereinbarung
höchstens von der im Vertrag vereinbarten Anzahl von Nutzern genutzt werden. 4.
Der
Kunde verpflichtet sich, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software und
die Datenbestände durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. 5.
Der
Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen oder zu
verbreiten. Er ist jedoch berechtigt, das erworbene Vervielfältigungsstück
der Software insgesamt einschließlich der Softwaredokumentation auf Dauer an
Dritte zu veräußern oder zu verschenken, vorausgesetzt, der Dritte erklärt
sich schriftlich mit der Geltung dieser Bestimmungen über Nutzungsrechte auch
ihm gegenüber einverstanden. Eine teilweise Weiterübertragung von Nutzungsrechten an der
Software ist unzulässig. Im Falle der Weitergabe muss der Kunde dem Empfänger
sämtliche Softwarekopien einschließlich ggf. vorhandener Sicherungskopien
übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Durch die Weitergabe
erlischt das Recht des Kunden zur Softwarenutzung. Eine Überlassung der
Software einschließlich der Softwaredokumentation an Dritte auf Zeit,
beispielsweise durch Miete, Leasing oder Leihe, ist unzulässig. Die
Bestimmungen dieses Absatzes gelten für den Kunden überlassene Datenbestände
entsprechend. 6.
Liegt
ein von K-T zu vertretender Mangel vor, so ist K-T zur Nacherfüllung
berechtigt. Zur Nacherfüllung gehört insbesondere die Lieferung einer neuen
Version oder eines Updates im Rahmen der Versions- und Updateplanung von K-T.
K-T ist verpflichtet, die durch die Nacherfüllung entstehenden Kosten zu
tragen. 7.
Schlägt
die Nacherfüllung fehl, oder ist K-T zur Nacherfüllung nicht bereit oder in
der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus
Gründen, die K-T zu vertreten hat, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine
Minderung des Preises zu verlangen. 8.
Hat der Kunde K-T
nach einer ersten Aufforderung ergebnislos eine weitere angemessene Nachfrist
zur Nacherfüllung gesetzt oder schlagen zwei Nacherfüllungsversuche fehl,
kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. 9.
Darüber
hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche
einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des
Kunden, sind ausgeschlossen. 10.
Vorstehende
Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht. 11.
Beruht der Mangel auf der Fehlerhaftigkeit einer
Lieferung oder Leistung eines Zulieferers und wird dieser nicht als
Erfüllungsgehilfe für K-T tätig, sondern reicht K-T lediglich ein Fremderzeugnis
an einen gewerblichen Kunden durch, so tritt K-T seine
Gewährleistungsansprüche gegen den Zulieferer an den Kunden ab und leistet
nach den Vorschriften nur Gewähr, wenn der Kunde den Zulieferer zuvor
erfolglos gerichtlich auf Gewährleistung in Anspruch genommen hat. 12.
Mängelrügen
sind mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome schriftlich
und, soweit möglich, unter Angabe anzufertigender schriftlicher
Aufzeichnungen, Hardkopien oder sonstiger die Mängel veranschaulichender Unterlagen
unverzüglich nach Erkennen an K-T zu übermitteln. Die gesetzlichen Untersuchungs-
und Rügepflichten gewerblicher Kunden bleiben unberührt. 13.
K-T kann die Nacherfüllung
davon abhängig machen, dass der Kunde die vereinbarte Vergütung abzüglich
eines Teils bezahlt, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels
entspricht. 14.
Die
Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit der Abnahme von
Leistungen durch den Kunden oder mit dem Eintritt des Abnahmeverzuges. Findet
keine Abnahme statt, so beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Lieferung
oder Leistung. IX. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne
Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen davon
unberührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, an der
Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen
Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis rechtswirksam
erzielt wird. X.
Schlussbestimmungen
. 1.
Erfüllungsort
ist der Sitz von K-T. Gerichtsstand ist Schlüchtern. 2.
Es gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des
GISG (Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom
11.04.1980) ist ausgeschlossen. 3.
Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Zeit zu Zeit angepasst werden.
Daher gelten stets die aktuellen AGB, auf die der Kunde bei einem Angebot
hingewiesen wurde, und auf der Internetseite von K-T veröffentlicht werden. |
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